Kosten
Der erste Kontakt (persönlich oder telefonisch) ist für Sie kostenfrei.
Die Ausarbeitung einer Anamnese, gekoppelt mit einem Puls- und Zungenbefund wird einmalig abgerechnet.
Die Kosten richten sich nach Art der Behandlung und der notwendigen Maßnahmen und variiren dementsprechend. Falls Sie eine private (Zusatz-)Versicherung haben, besteht - je nach Tarif - die
Möglichkeit, dass diese die Kosten teilweise oder sogar vollständig übernimmt. Allerdings muss dies im Einzelfall geprüft werden, da viele Tarife nur bei ganz bestimmten Erkrankungen und/oder
Therapieformen Heilpraktikerkosten übernehmen. Da auch ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abrechne, ist eine Erstattung bei entsprechenden Versicherungen grundsätzlich
möglich.Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen dagegen keine Heilpraktiker-Leistungen, bieten ihren Kunden aber in der Regel entsprechende Zusatzversicherungen an.Erkundigen Sie sich also bei
Bedarf VOR einer Behandlung darüber, welche Kosten Ihre Krankenversicherung in welcher Höhe übernimmt.
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).